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Fahrerunterweisung aktualisiert: einfacher, kompakter und auf dem neuesten Stand

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Verfasst von Product Team
Heute aktualisiert

Fahrerunterweisungen sind Pflicht. Unser Ziel ist es, sie einfach, verständlich und effizient zu machen – damit Fahrer:innen sie ohne Frust absolvieren können und Unternehmen rechtssicher bleiben.

Was sich ändert

  • Das Thema Elektro- und Hybridfahrzeuge wird als fester Themenbereich in die bestehende Fahrerunterweisung integriert.

  • Die Inhalte werden gekürzt, klarer strukturiert und in einfacher Sprache formuliert.

  • Statt eines umfangreichen Abschlusstests kommen künftig kurze Quizze pro Kapitel zum Einsatz. Sind alle Quizze erfolgreich abgeschlossen, gilt die Fahrerunterweisung als vollständig absolviert.

Implementierung & Zeitraum

Das neue Kapitel zu Elektro- und Hybridfahrzeugen wird am 23. Januar 2026 eingeführt. Die weitere inhaltliche Überarbeitung sowie die Umstellung auf kapitelbasierte Quizze erfolgen schrittweise in den kommenden Monaten.

Warum ist das Thema Elektro- und Hybridfahrzeuge für alle verpflichtend?

Kurz gesagt: E-Mobilität betrifft alle Fahrer:innen.

  • Fahrerunterweisungen richten sich an Personen, nicht an Fahrzeugtypen.

  • Auch Personen, die nicht Elektro- und Hybridfahrzeuge fahren, kommen damit in Kontakt (z. B. durch Poolfahrzeuge, Parkflächen, Unfälle oder Ladeinfrastruktur).

  • Elektro- und Hybridfahrzeuge bringen zusätzliche sicherheitsrelevante Risiken mit sich, etwa im Umgang mit Hochvolt-Systemen, beim Laden oder im Verhalten bei Unfällen.

  • Eine einheitliche Unterweisung ist für Unternehmen rechtssicherer als optionale Zusatzmodule.

  • Fuhrparks verändern sich kontinuierlich – Unterweisung sollte darauf vorbereiten, nicht nachschulen.

Aus diesen Gründen wird das Thema Elektro- und Hybridfahrzeuge fester Bestandteil der Fahrerunterweisung und kein optionales Zusatzmodul.

Was gilt in Bezug auf Zertifizierungen?

  • Eine Zertifizierung der Fahrerunterweisung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Arbeitgeber sind lediglich verpflichtet, ihre Mitarbeitenden regelmäßig und nachvollziehbar zu unterweisen. Die konkrete Ausgestaltung der Fahrerunterweisung liegt im Verantwortungsbereich des Arbeitgebers.

  • Die frühere inhaltliche Zertifizierung durch das Institut für Arbeit und Gesundheit (IAG) der DGUV wird nicht mehr angeboten. Eine gleichwertige zertifizierende Stelle existiert derzeit nicht.

  • Externe Fachstellen können zwar mit einer fachlichen Prüfung beauftragt werden, diese stellt jedoch keine Zertifizierung dar und ist eine inhaltliche Einschätzung, keine Garantie.

  • Teilweise werben UVV-Anbieter mit anderen Zertifikaten (z. B. ISO, TÜV). Diese bewerten jedoch interne Prozesse, nicht den Inhalt der Fahrerunterweisung, und ersetzen daher keine frühere inhaltliche DGUV-Zertifizierung.

Vor diesem Hintergrund wird deutlich: Eine inhaltliche Zertifizierung ist weder verfügbar noch erforderlich. Rechtssicherheit entsteht nicht durch ein Zertifikat, sondern durch eine regelmäßige, nachvollziehbare und dokumentierte Fahrerunterweisung.

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