Fahrerunterweisungen sind Pflicht. Unser Ziel ist es, sie einfach, verständlich und effizient zu machen – damit Fahrer:innen sie ohne Frust absolvieren können und Unternehmen rechtssicher bleiben.
Was sich ändert
Das Thema Elektro- und Hybridfahrzeuge wird als fester Themenbereich in die bestehende Fahrerunterweisung integriert.
Die Inhalte werden gekürzt, klarer strukturiert und in einfacher Sprache formuliert.
Statt eines umfangreichen Abschlusstests kommen künftig kurze Quizze pro Kapitel zum Einsatz. Sind alle Quizze erfolgreich abgeschlossen, gilt die Fahrerunterweisung als vollständig absolviert.
Implementierung & Zeitraum
Das neue Kapitel zu Elektro- und Hybridfahrzeugen wird am 23. Januar 2026 eingeführt. Die weitere inhaltliche Überarbeitung sowie die Umstellung auf kapitelbasierte Quizze erfolgen schrittweise in den kommenden Monaten.
Warum ist das Thema Elektro- und Hybridfahrzeuge für alle verpflichtend?
Kurz gesagt: E-Mobilität betrifft alle Fahrer:innen.
Fahrerunterweisungen richten sich an Personen, nicht an Fahrzeugtypen.
Auch Personen, die nicht Elektro- und Hybridfahrzeuge fahren, kommen damit in Kontakt (z. B. durch Poolfahrzeuge, Parkflächen, Unfälle oder Ladeinfrastruktur).
Elektro- und Hybridfahrzeuge bringen zusätzliche sicherheitsrelevante Risiken mit sich, etwa im Umgang mit Hochvolt-Systemen, beim Laden oder im Verhalten bei Unfällen.
Eine einheitliche Unterweisung ist für Unternehmen rechtssicherer als optionale Zusatzmodule.
Fuhrparks verändern sich kontinuierlich – Unterweisung sollte darauf vorbereiten, nicht nachschulen.
Aus diesen Gründen wird das Thema Elektro- und Hybridfahrzeuge fester Bestandteil der Fahrerunterweisung und kein optionales Zusatzmodul.
Was gilt in Bezug auf Zertifizierungen?
Eine Zertifizierung der Fahrerunterweisung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Arbeitgeber sind lediglich verpflichtet, ihre Mitarbeitenden regelmäßig und nachvollziehbar zu unterweisen. Die konkrete Ausgestaltung der Fahrerunterweisung liegt im Verantwortungsbereich des Arbeitgebers.
Die frühere inhaltliche Zertifizierung durch das Institut für Arbeit und Gesundheit (IAG) der DGUV wird nicht mehr angeboten. Eine gleichwertige zertifizierende Stelle existiert derzeit nicht.
Externe Fachstellen können zwar mit einer fachlichen Prüfung beauftragt werden, diese stellt jedoch keine Zertifizierung dar und ist eine inhaltliche Einschätzung, keine Garantie.
Teilweise werben UVV-Anbieter mit anderen Zertifikaten (z. B. ISO, TÜV). Diese bewerten jedoch interne Prozesse, nicht den Inhalt der Fahrerunterweisung, und ersetzen daher keine frühere inhaltliche DGUV-Zertifizierung.
Vor diesem Hintergrund wird deutlich: Eine inhaltliche Zertifizierung ist weder verfügbar noch erforderlich. Rechtssicherheit entsteht nicht durch ein Zertifikat, sondern durch eine regelmäßige, nachvollziehbare und dokumentierte Fahrerunterweisung.

