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Fahrerunterweisung: bis zu 40 % kürzer – was sich für Sie ändert

Verfasst von Product Team

Die Inhalte der Unterweisung sind jetzt neu strukturiert und bis zu 40 % kürzer. Alle Themen der Unterweisungspflicht bleiben enthalten, der Abschlusstest bleibt unverändert. Ihre Fahrer:innen kommen schneller durch – Sie fassen seltener nach.

💡 Mit der Fahrerunterweisung in Avrios erfüllen Sie Ihre Pflicht, Fahrer:innen regelmäßig zu unterweisen und den Nachweis darüber zu dokumentieren. Wie das grundsätzlich funktioniert, erklärt der Artikel Halterhaftung im Fuhrpark: Gesetzliche Grundlage in Deutschland.

Häufige Fragen

Erfüllt die gekürzte Fahrerunterweisung weiterhin die Unterweisungspflicht?


Ja, alle relevanten Themen sind vollständig enthalten. Gekürzt wurden Wiederholungen und Nebeninformationen, nicht die notwendigen Inhalte. Die Kapitelstruktur ist unverändert, der Wissenstest weiterhin Voraussetzung für den Abschluss. Die Unterweisung wird wie bisher dokumentiert und ist als Nachweis verwendbar. Details zu den rechtlichen Anforderungen finden Sie unter Halterhaftung im Fuhrpark: Gesetzliche Grundlage in Deutschland.

Was passiert mit laufenden und bereits abgeschlossenen Unterweisungen?


Bereits abgeschlossene Unterweisungen
Bereits abgeschlossene Unterweisungen bleiben gültig. Eine erneute Unterweisung ist nicht erforderlich.

Fahrer:innen, die die Unterweisung erstmals erhalten
Fahrer:innen, denen die Fahrerunterweisung neu zugewiesen wird, erhalten automatisch die optimierte Version.

Fahrer:innen, die die Unterweisung bereits begonnen haben
Fahrer:innen, die ihre Unterweisung bereits gestartet, aber noch nicht abgeschlossen haben, wechseln automatisch auf die optimierte Version. Dadurch beginnt die Unterweisung einmalig erneut. Da die neue Version jedoch kürzer aufgebaut ist, bekannte Inhalte schneller durchlaufen werden können und die Zwischenfragen entfallen, entsteht in der Regel nur ein geringer zusätzlicher Aufwand. Anschließend kann die Unterweisung mit dem Abschlusstest abgeschlossen werden.

Warum sind die Zwischenfragen in den Kapiteln entfallen?

Die Zwischenfragen haben Inhalte geprüft, die der Abschlusstest ohnehin abdeckt. Statt zweifacher Prüfung derselben Themen führt jetzt ein Wissenstest am Ende durch alle Kapitel. Das verkürzt den Ablauf, ohne die Lernkontrolle zu schwächen.

Was hat sich an der Struktur geändert?

Die Themenbereiche sind unverändert. Überarbeitet wurden nur die Inhalte innerhalb der Kapitel: kürzere Texte, klarere Reihenfolge, weniger Wiederholungen.

Die Fahrerunterweisung besteht weiterhin aus diesen Kapiteln:

  • Einführung – Überblick über Inhalte und Ablauf

  • Kapitel 1: Sicherheit vor der Abfahrt
    Alkohol, Drogen und Medikamente, Fahrzeugcheck vor Fahrtbeginn

  • Kapitel 2: Ladungssicherung
    Ladung richtig sichern und warum das für die Verkehrssicherheit zählt

  • Kapitel 3: Sicher und erholt ans Ziel
    Ablenkung, Aufmerksamkeit, regelmäßige Pausen

  • Kapitel 4: Fahrstil und Bremsweg
    Reaktionszeit, Bremsweg, Fahren bei unterschiedlicher Witterung

  • Kapitel 5: Unfälle und Pannen
    Richtig handeln im Ernstfall

  • Kapitel 6: Hybrid- und Elektrofahrzeuge
    Sicher umgehen mit elektrifizierten Fahrzeugen

Hat sich am Abschlusstest etwas geändert?

Das Format des Abschlusstests bleibt unverändert. Ihre Fahrer:innen beantworten weiterhin 20 zufällig ausgewählte Fragen aus einem größeren Fragenkatalog. Für den erfolgreichen Abschluss müssen mindestens 80 % richtig sein. Die Fragen und Antwortmöglichkeiten wurden jedoch an die überarbeiteten Inhalte der Fahrerunterweisung angepasst.

Ändert sich etwas an der UVV-Fahrzeugprüfung?

Nein. Die Fahrerunterweisung und die Prüfung Ihrer Fahrzeuge sind zwei getrennte Pflichten – die Überarbeitung betrifft ausschließlich die Unterweisung Ihrer Fahrer:innen.

Was gilt in Bezug auf Zertifizierungen?


Eine Zertifizierung der Fahrerunterweisung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Arbeitgeber sind lediglich verpflichtet, ihre Mitarbeitenden regelmäßig und nachvollziehbar zu unterweisen. Die konkrete Ausgestaltung der Fahrerunterweisung liegt im Verantwortungsbereich des Arbeitgebers.

  • Die frühere inhaltliche Zertifizierung durch das Institut für Arbeit und Gesundheit (IAG) der DGUV wird nicht mehr angeboten. Eine gleichwertige zertifizierende Stelle existiert derzeit nicht.

  • Externe Fachstellen können zwar mit einer fachlichen Prüfung beauftragt werden, diese stellt jedoch keine Zertifizierung dar und ist eine inhaltliche Einschätzung, keine Garantie.

  • Teilweise werben UVV-Anbieter mit anderen Zertifikaten (z. B. ISO, TÜV). Diese bewerten jedoch interne Prozesse, nicht den Inhalt der Fahrerunterweisung, und ersetzen daher keine frühere inhaltliche DGUV-Zertifizierung.

Vor diesem Hintergrund wird deutlich: Eine inhaltliche Zertifizierung ist weder verfügbar noch erforderlich. Rechtssicherheit entsteht nicht durch ein Zertifikat, sondern durch eine regelmäßige, nachvollziehbare und dokumentierte Fahrerunterweisung.

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