Flotten-Compliance ist unglaublich wichtig für den Job eines Flottenmanagers, da bei Nichteinhaltung wichtiger Vorschriften der Halterhaftung Geldstrafen und rechtliche Schritte drohen. Was genau besagt nun die Halterhaftung?
In diesem Artikel werden folgende Fragen beantwortet:
Wer ist Halter?
Verantwortlicher Halter ist der, der tatsächlich, vornehmlich wirtschaftlich über die Ingebrauchnahme des Kraftfahrzeuges bestimmen kann.
Maßgebliche Kriterien sind :
Gebrauch für eigene Rechnung: Nutzen aus der Verwendung, Bestreitung laufender Kosten
tatsächliche Verfügungsgewalt: Benutzer des Fahrzeuges kann Ziel und Zeit seiner Fahrten selbst bestimmen
Kann die Verantwortung übertragen werden?
Fuhrparkleiter ist nicht zwingend Halterverantwortlicher
Halterpflichten müssen vollständig definiert und eindeutig zugewiesen sein
persönliche, fachliche und organisatorische Eignung
nachvollziehbare Dokumentation
Keine Delegation nach außen oder innen möglich
Aber: Durchführung von Aufgaben mittels eines Dienstwagenüberlassungs- oder Dienstleistungsvertrages an Fahrer bzw. externen Flottenmanager delegieren
Pflicht zur Überprüfung behält der Halter
Was sind die gesetzlichen Pflichten des Halters?
Zustand des Fahrzeugs
Ladungssicherung
Führen eines Fahrtenbuchs
Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten
Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften (z.B. §§ 31, 31 a, 34 StVZO)
Durchführung der Hauptuntersuchung
Durchführung der Fahrerunterweisung
Durchführung der Führerscheinkontrolle
Was heißt das konkret für Sie als Fuhrparkverantwortlichen?
1. Führerscheinkontrolle
"Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer (...) als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist."
Folgendes muss daher kontrolliert werden:
Originalführerschein, d.h. keine Kopie, Telefax oder eingescanntes Dokument
Eingetragene Fahrerlaubnisklassen (12 Klassen beim EU-Führerschein)
Schlüsselzahlen, d.h. Auflagen und Beschränkungen wie Seh- oder Hörhilfe, Prothese für Gliedmaßen, nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe, etc.
Prüfungsperiode 2-mal pro Jahr bei fest zugeordnetem Dienstfahrzeug; bei Service- und Poolfahrzeugen wird eine Führerscheinkontrolle bei der Fahrzeugausgabe empfohlen, sofern der Nutzerkreis nicht exakt bekannt ist
Dokumentation der Prüfung vornehmen, Wiedervorlage einrichten
Aber: Es gibt keine gesetzliche Vorgabe über die Häufigkeit der Kontrollen! In der Praxis hat sich ein Kontrollintervall von zwei mal jährlich durchgesetzt.
2. Fahrer UVV
"Der Unternehmer darf mit dem selbständigen Führen von maschinell angetriebenen Fahrzeugen nur Versicherte beschäftigen (...) die im Führen des Fahrzeuges unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben (…)."
§ 12 ArbSchG Unterweisung
"Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz (…) zu unterweisen. Die Unterweisung muß (…) erforderlichenfalls regelmäßig wieder-holt werden."
Folgende Themen sind daher in eine Fahrerunterweisung einzubinden:
Vor Fahrtantritt ist zu prüfen: Warnwesten, Verbandkästen etc.
Bergen und Schleppen von Fahrzeugen
Abstellen von Fahrzeugen
Prüfung von Fahrzeugen
Ladungssicherung
Sicherheitsgurte
Betrieb mit Anhängern
Rückwärtsfahren und Einweisen
Handynutzung im KFZ
Wagenheber
Verhalten bei Unfällen
Checkliste für Fahrzeuge
3. Fahrzeug UVV
Die DGUV Vorschrift 70 Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge gilt für Fahrzeuge; dazu zählen PKW, LKW, Feuerwehr- und Kommunalfahrzeuge, Kraftomnibusse, Zugmaschinen und einspurige Kraftfahrzeuge sowie deren fahrzeugtechnischen Teile, sofern sie selbst fahrend oder als Anhänger fahrbar sind.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass seine Fahrzeuge entsprechend den Bestimmungen dieser UVV beschaffen und ausgerüstet sind.
"(1) Der Unternehmer hat Fahrzeuge bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen.
(2) Die Ergebnisse der Prüfung nach Absatz 1 sind schriftlich niederzulegen und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren."
„Die Prüfung des betriebssicheren Zustandes durch einen Sachkundigen umfasst sowohl den verkehrssicheren als auch den arbeitssicheren Zustand des Fahrzeugs.“ (Durchführungsanweisung zu § 57 Abs. 1)
Zum fahrzeugtechnischen verkehrssichernden Teil gehören hier insbesondere:
Fahrwerk
Brems- und Lenkeinrichtung und
Beleuchtungseinrichtungen
Die Prüfung der Elemente zur Arbeitssicherheit konzentriert sich auf:
Bewegliche An- und Aufbauteile (z.B. Kofferraumdeckel, Motorhaube, Türen)
Einrichtungen zur Ladungssicherung (Trennnetz beim Kombi, Gurte, Ladewanne)
Anhängekupplung
Haltegriffe
Warnweste nebst Warnwestennutzungsanweisung, Warndreieck und Verbandskasten
Wie lässt sich das mit Avrios lösen?
Avrios bietet einerseits die elektronische Führerscheinkontrolle an und andererseits die UVV für die Fahrer.