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Halterhaftung im Fuhrpark

Nurel Yilmaz avatar
Verfasst von Nurel Yilmaz
Vor über einer Woche aktualisiert

Flotten-Compliance ist unglaublich wichtig für den Job eines Flottenmanagers, da bei Nichteinhaltung wichtiger Vorschriften der Halterhaftung Geldstrafen und rechtliche Schritte drohen. Was genau besagt nun die Halterhaftung?

In diesem Artikel werden folgende Fragen beantwortet:

Wer ist Halter?

Verantwortlicher Halter ist der, der tatsächlich, vornehmlich wirtschaftlich über die Ingebrauchnahme des Kraftfahrzeuges bestimmen kann.

Maßgebliche Kriterien sind :

  • Gebrauch für eigene Rechnung: Nutzen aus der Verwendung, Bestreitung laufender Kosten

  • tatsächliche Verfügungsgewalt: Benutzer des Fahrzeuges kann Ziel und Zeit seiner Fahrten selbst bestimmen

Kann die Verantwortung übertragen werden?

  • Fuhrparkleiter ist nicht zwingend Halterverantwortlicher

  • Halterpflichten müssen vollständig definiert und eindeutig zugewiesen sein

  • persönliche, fachliche und organisatorische Eignung

  • nachvollziehbare Dokumentation

  • Keine Delegation nach außen oder innen möglich

  • Aber: Durchführung von Aufgaben mittels eines Dienstwagenüberlassungs- oder Dienstleistungsvertrages an Fahrer bzw. externen Flottenmanager delegieren

  • Pflicht zur Überprüfung behält der Halter

Was sind die gesetzlichen Pflichten des Halters?

Nach StVO, StVZO & Nebengesetze

  • Zustand des Fahrzeugs

  • Ladungssicherung

  • Führen eines Fahrtenbuchs

  • Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten

  • Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften (z.B. §§ 31, 31 a, 34 StVZO)

  • Durchführung der Hauptuntersuchung

  • Durchführung der Fahrerunterweisung

  • Durchführung der Führerscheinkontrolle

Was heißt das konkret für Sie als Fuhrparkverantwortlichen?

1. Führerscheinkontrolle

"Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer (...) als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist."

Folgendes muss daher kontrolliert werden:

  • Originalführerschein, d.h. keine Kopie, Telefax oder eingescanntes Dokument

  • Eingetragene Fahrerlaubnisklassen (12 Klassen beim EU-Führerschein)

  • Schlüsselzahlen, d.h. Auflagen und Beschränkungen wie Seh- oder Hörhilfe, Prothese für Gliedmaßen, nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe, etc.

  • Prüfungsperiode 2-mal pro Jahr bei fest zugeordnetem Dienstfahrzeug; bei Service- und Poolfahrzeugen wird eine Führerscheinkontrolle bei der Fahrzeugausgabe empfohlen, sofern der Nutzerkreis nicht exakt bekannt ist

  • Dokumentation der Prüfung vornehmen, Wiedervorlage einrichten

Aber: Es gibt keine gesetzliche Vorgabe über die Häufigkeit der Kontrollen! In der Praxis hat sich ein Kontrollintervall von zwei mal jährlich durchgesetzt.

2. Fahrer UVV

"Der Unternehmer darf mit dem selbständigen Führen von maschinell angetriebenen Fahrzeugen nur Versicherte beschäftigen (...) die im Führen des Fahrzeuges unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben (…)."


§ 12 ArbSchG Unterweisung
"Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz (…) zu unterweisen. Die Unterweisung muß (…) erforderlichenfalls regelmäßig wieder-holt werden."

Folgende Themen sind daher in eine Fahrerunterweisung einzubinden:

  • Vor Fahrtantritt ist zu prüfen: Warnwesten, Verbandkästen etc.

  • Bergen und Schleppen von Fahrzeugen

  • Abstellen von Fahrzeugen

  • Prüfung von Fahrzeugen

  • Ladungssicherung

  • Sicherheitsgurte

  • Betrieb mit Anhängern

  • Rückwärtsfahren und Einweisen

  • Handynutzung im KFZ

  • Wagenheber

  • Verhalten bei Unfällen

  • Checkliste für Fahrzeuge

3. Fahrzeug UVV

Die DGUV Vorschrift 70 Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge gilt für Fahrzeuge; dazu zählen PKW, LKW, Feuerwehr- und Kommunalfahrzeuge, Kraftomnibusse, Zugmaschinen und einspurige Kraftfahrzeuge sowie deren fahrzeugtechnischen Teile, sofern sie selbst fahrend oder als Anhänger fahrbar sind.

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass seine Fahrzeuge entsprechend den Bestimmungen dieser UVV beschaffen und ausgerüstet sind.

"(1) Der Unternehmer hat Fahrzeuge bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen.

(2) Die Ergebnisse der Prüfung nach Absatz 1 sind schriftlich niederzulegen und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren."

„Die Prüfung des betriebssicheren Zustandes durch einen Sachkundigen umfasst sowohl den verkehrssicheren als auch den arbeitssicheren Zustand des Fahrzeugs.“ (Durchführungsanweisung zu § 57 Abs. 1)

Zum fahrzeugtechnischen verkehrssichernden Teil gehören hier insbesondere:

  • Fahrwerk

  • Brems- und Lenkeinrichtung und

  • Beleuchtungseinrichtungen

Die Prüfung der Elemente zur Arbeitssicherheit konzentriert sich auf:

  • Bewegliche An- und Aufbauteile (z.B. Kofferraumdeckel, Motorhaube, Türen)

  • Einrichtungen zur Ladungssicherung (Trennnetz beim Kombi, Gurte, Ladewanne)

  • Anhängekupplung

  • Haltegriffe

  • Warnweste nebst Warnwestennutzungsanweisung, Warndreieck und Verbandskasten

Wie lässt sich das mit Avrios lösen?

Avrios bietet einerseits die elektronische Führerscheinkontrolle an und andererseits die UVV für die Fahrer.

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